Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR)

Das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde am 14. Dezember 1950 durch die Resolution 428 (V) der Generalversammlung geschaffen, die das Statut des Amtes erstellt und festlegt Folgendes: "billigt den Anhang zu dieser Entschließung, der das Statut des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen darstellt", während das Statut in Artikel 6 darauf verweist, dass der Hohe Kommissar in Bezug auf zuständig ist zu „Jede Person, die gemäß den Vereinbarungen vom 12. Mai 1926 und 30. Juni 1928 oder den Konventionen vom 28. Oktober 1933 und 10. Februar 1938 des Protokolls vom 14. September 1939 oder der Verfassung der Internationalen Flüchtlingsorganisation “. Die 1946 gegründete Internationale Flüchtlingsorganisation stellte 1952 ihre Tätigkeit ein und übergab die Zuständigkeit der Organisation an den Hohen Kommissar. 

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