Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC)
Die Vereinten Nationen (UN) sind eine Organisation, deren Hauptzweck darin besteht, Ereignisse, die die internationale Gesellschaft betreffen, durch verschiedene Mechanismen zu verhindern, wobei als Referenz die Ereignisse im Holocaust herangezogen werden. Innerhalb dieses Systems der Vereinten Nationen ist der Sicherheitsrat die für die Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit zuständige Institution. Aus diesem Grund hat er versucht, eine wichtige Vertretung zusammenzubringen innerhalb der Mitglieder, die das Recht haben, ein Veto einzulegen und im Rat zu bleiben. Derzeit sind Frankreich, das Vereinigte Königreich, Russland, die Vereinigten Staaten und China ständige Mitglieder des Sicherheitsrates. In diesem Sinne sieht die Charta der Vereinten Nationen Folgendes vor:
Artículo 23
Der Sicherheitsrat setzt sich aus fünfzehn Mitgliedern der Vereinten Nationen zusammen. Die Republik China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrates. Die Generalversammlung wählt zehn weitere Mitglieder der Vereinten Nationen als nicht ständige Mitglieder des Sicherheitsrates, wobei sie insbesondere dem Beitrag der Mitglieder der Vereinten Nationen zur Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit sowie der andere Zwecke der Organisation sowie eine gerechte geografische Verteilung.
Die nicht ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates werden für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Bei der ersten Wahl von nicht ständigen Mitgliedern, die nach einer Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Sicherheitsrates von elf auf fünfzehn abgehalten wird, werden zwei der vier neuen Mitglieder für einen Zeitraum von einem Jahr gewählt. Die scheidenden Mitglieder sind für die nachfolgende Amtszeit nicht wieder berechtigt. Jedes Mitglied des Sicherheitsrates hat einen Vertreter.
Artículo 24
Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, dass der Sicherheitsrat in ihrem Namen bei der Wahrnehmung der Aufgaben handelt das legt ihm diese Verantwortung auf.
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben geht der Sicherheitsrat in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vor. Die dem Sicherheitsrat zur Wahrnehmung dieser Aufgaben übertragenen Befugnisse sind in den Kapiteln VI, VII, VIII und XII festgelegt.
Der Sicherheitsrat legt der Generalversammlung Jahresberichte und erforderlichenfalls Sonderberichte zur Prüfung vor.
Artículo 25
Die Mitglieder der Vereinten Nationen erklären sich damit einverstanden, die Entscheidungen des Sicherheitsrates gemäß dieser Charta anzunehmen und auszuführen.
Artículo 26
Um die Schaffung und Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit bei möglichst geringer Umleitung der menschlichen und wirtschaftlichen Ressourcen der Welt in Richtung Rüstung zu fördern, wird der Sicherheitsrat mit Unterstützung des Militärstabsausschusses dafür verantwortlich sein in Artikel 1 die Ausarbeitung von Plänen, die den Mitgliedern der Vereinten Nationen zur Einrichtung eines Systems zur Regulierung der Rüstung vorgelegt werden.
Artículo 27
Jedes Mitglied des Sicherheitsrates hat eine Stimme. Entscheidungen des Sicherheitsrates in Verfahrensfragen werden mit der Zustimmung von neun Mitgliedern getroffen. Entscheidungen des Sicherheitsrates zu allen anderen Fragen werden mit der Ja-Stimme von neun Mitgliedern getroffen, einschließlich der Ja-Stimme aller ständigen Mitglieder. Bei Entscheidungen nach Artikel 3 Kapitel VI und Absatz 52 enthält sich die Streitpartei der Stimme.
Artículo 28
Der Sicherheitsrat wird so organisiert, dass er kontinuierlich funktionieren kann. Zu diesem Zweck hat jedes Mitglied des Sicherheitsrates jederzeit seinen Vertreter am Sitz der Organisation. Der Sicherheitsrat hält regelmäßige Sitzungen ab, bei denen jedes seiner Mitglieder auf Wunsch von einem Mitglied seiner Regierung oder einem anderen speziell benannten Vertreter vertreten werden kann. Der Sicherheitsrat kann an jedem Ort außerhalb des Sitzes der Organisation Sitzungen abhalten, die er zur Erleichterung seiner Arbeit für am besten geeignet hält.
Artículo 29
Der Sicherheitsrat kann die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben als notwendig erachteten Nebenorgane einrichten.
Artículo 30
Der Sicherheitsrat wird seine eigenen Vorschriften erlassen, in denen die Methode zur Wahl seines Präsidenten festgelegt wird.
Artículo 31
Jedes Mitglied der Vereinten Nationen, das kein Mitglied des Sicherheitsrates ist, kann ohne Stimmrecht an der Erörterung von Angelegenheiten teilnehmen, die dem Sicherheitsrat vorgelegt werden, wenn dieser der Ansicht ist, dass die Interessen dieses Mitglieds in besonderer Weise betroffen sind.
Artículo 32
Das Mitglied der Vereinten Nationen, das keinen Sitz im Sicherheitsrat hat, oder der Staat, der kein Mitglied der Vereinten Nationen ist, wird zur Teilnahme ohne Stimmrecht eingeladen, wenn es an einer Kontroverse beteiligt ist, die der Sicherheitsrat erwägt Die Diskussionen bezogen sich auf diese Kontroverse. Der Sicherheitsrat legt die Bedingungen fest, die er für die Teilnahme von Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, als gerecht erachtet.