Internationale Umweltverträge Übereinkommen über grenzüberschreitende Luftverschmutzung über große Entfernungen, Genf, 13. November 1979.Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über grenzüberschreitende Luftverschmutzung über große Entfernungen zur langfristigen Finanzierung des konzertierten Programms zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung der Fernübertragung von Luftschadstoffen in Europa (EMEP), Genf, 28. September 1984.Pariser Abkommen, Paris, 12. Dezember 2015.Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. New York, 9. Mai 1992.Basler Protokoll über Haftung und Entschädigung für Schäden, die durch grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und deren Entsorgung entstehen, Goteberg, Schweden, 30. November 1999.Übereinkommen über die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt in einem grenzüberschreitenden Kontext, Espoo, 25. Februar 1991.Übereinkommen über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen, Helsinki, 17. März 1992.Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Arbeitsunfällen, Helsinki, 17. März 1992.Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Basel, 22. März 1989.Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Rio de Janeiro, 5. Juni 1992.Änderung des Übereinkommens über die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt in einem grenzüberschreitenden Kontext, Cavtat, 4. Juni 2004.Änderung des Übereinkommens über die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt in einem grenzüberschreitenden Kontext, Cavtat, 4. Juni 2004.Änderung des Übereinkommens über die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt in einem grenzüberschreitenden Kontext, Sofia, 27. Februar 2001.Änderung von Anhang B des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Nairobi, 17. November 2006.Änderung der Basler Konvention zur Kontrolle grenzüberschreitender Bewegungen gefährlicher Rechte und ihrer Beseitigung, die auf der dritten Tagung der Vertragsstaatenkonferenz in Genf am 22. September 1995 angenommen wurde.Doha Änderung des Kyoto-Protokolls, Doha, 8. Dezember 2012.Änderung des Textes und der Anhänge II bis IX des Protokolls von 1999 zur Verringerung der Versauerung, Eutrophierung und des Ozons in der Troposphäre und Aufnahme neuer Anhänge X und XI.Änderungen der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen, Genf, 17. Februar 2004.Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über grenzüberschreitende Luftverschmutzung über große Entfernungen zur weiteren Verringerung der Schwefelemissionen, Oslo, 14. Juni 1994.Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weitreichende grenzüberschreitende Luftverschmutzung durch persistente organische Schadstoffe, Aarhus, Dänemark, vom 24. Juni 1998.Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über die grenzüberschreitende Luftverschmutzung durch Schwermetalle über große Entfernungen vom 24. Juni 1998 in Aarhus (Dänemark).Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Montreal, 29. Januar 2000.Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das am 9. Mai 1992 in New York und am 11. Dezember 1997 in Kyoto geschlossen wurde.Protokoll zum Übereinkommen über grenzüberschreitende Luftverschmutzung über große Entfernungen von 1979 in Bezug auf die Bekämpfung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen oder ihrer grenzüberschreitenden Strömungen, Genf, 18. November 1991.Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Montreal, 16. September 1987 und Änderungen.Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, London, 29. Juni 1990.Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Kopenhagen, 25. November 1992.Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Montreal, 15.-17. September 1997.Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Peking, 3. Dezember 1999.Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Kigali, 15. Oktober 2016.Nagoya-Kuala Lumpur-Protokoll über Haftung und Wiedergutmachung als Ergänzung zum Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit, Nagoya, 15. Oktober 2010.Protokoll über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen, London, 17. Juni 1999.Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt in einem grenzüberschreitenden Kontext.Abkommen von Lusaka über gemeinsame Operationen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit wildlebender Tier- und Pflanzenwelt, Lusaka, 8. September 1994.Regionales Abkommen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen in Lateinamerika und der Karibik. Escazú-Vereinbarung vom 04. März 2018.Abkommen über kleine Wale der Ostsee und der Nordsee, New York, 17. März 1992 (englisch).Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in Ländern mit Dürre und / oder Wüstenbildung, insbesondere in Afrika, 1994.Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, Aarhus (Dänemark), 25. Juni 1998. Übereinkommen über das Gesetz über die Nutzung internationaler Wasserläufe für nichtnavigative Zwecke, New York, 21. Mai 1997.Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, Stockholm, 22. Mai 2001.Minamata-Übereinkommen über Quecksilber. Kumamoto, 10. Oktober 2013.Vereinbarung über die Anwendung des vorherigen Verfahrens der Einwilligung nach Aufklärung auf bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel.Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ergeben.Protokoll über Aufzeichnungen über Schadstoffemissionen und -transfers.Protokoll über Haftung und Entschädigung für Schäden, die durch grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und deren Entsorgung entstehen.